Rechtsprechung
BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14, 2 BvL 27/14, 2 BvL 26/14, 2 BvL 25/14, 2 BvL 24/14, 2 BvL 23/14 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Bundesverfassungsgericht
Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 1 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 20 Abs 1 GG
Ausschluss des Werbungskostenabzugs für Berufsausbildungskosten gem § 9 Abs 6 EStG (F: 07.12.2011) sowie Begrenzung des Sonderausgabenabzugs für Berufsbildungsaufwendungen (§ 10 Abs 1 Nr 7 EStG) verfassungsgemäß - Einstufung von Erstausbildungskosten als untrennbar gemischt ... - IWW
- IWW
- Wolters Kluwer
Verfassungsmäßigkeit der Einstufung von Erstausbildungskosten als Sonderausgaben; Werbungskostenabzug für Berufsausbildungskosten; Begrenzung des Sonderausgabenabzugs für Berufsbildungsaufwendungen; Steuerfreiheit des Existenzminimums
- gesellschaftsrechtskanzlei.com
Erstausbildung, Erststudium
- Betriebs-Berater
Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß
- doev.de
Steuerliche Behandlung von Erstausbildungskosten
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Ausschluss des Werbungskostenabzugs für Berufsausbildungskosten gem § 9 Abs 6 EStG (F: 07.12.2011) sowie Begrenzung des Sonderausgabenabzugs für Berufsbildungsaufwendungen (§ 10 Abs 1 Nr 7 EStG) verfassungsgemäß - Einstufung von Erstausbildungskosten als untrennbar gemischt ...
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- rechtsportal.de
EStG § 9 Abs. 6 ; GG Art. 100 Abs. 1
Qualifizierung der Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium als Werbungskosten; Berufsausbildung außerhalb des Rahmens eines Dienstverhältnisses; Verfassungsrechtliche Prüfung des § 9 Abs. 6 EStG - rechtsportal.de
Verfassungsmäßigkeit der Einstufung von Erstausbildungskosten als Sonderausgaben; Werbungskostenabzug für Berufsausbildungskosten; Begrenzung des Sonderausgabenabzugs für Berufsbildungsaufwendungen; Steuerfreiheit des Existenzminimums
- datenbank.nwb.de
Ausschluss des Werbungskostenabzugs für Berufsausbildungskosten gem § 9 Abs 6 EStG (F: 07.12.2011) sowie Begrenzung des Sonderausgabenabzugs für Berufsbildungsaufwendungen (§ 10 Abs 1 Nr 7 EStG) verfassungsgemäß - Einstufung von Erstausbildungskosten als untrennbar gemischt ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (16)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Erstausbildungskosten - Steuerliche Behandlung bestätigt
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Kosten für die erstmalige Berufsausbildung sind keine Werbungskosten
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Kosten des Erststudiums
- lto.de (Pressebericht, 10.01.2020)
BVerfG bestätigt steuerliche Behandlung von Erstausbildungskosten: Nicht für den Beruf, für das Leben lernen wir
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß ...
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß
- datev.de (Kurzinformation)
Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Erstausbildungskosten nur eingeschränkt steuerlich abzugsfähig!
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Kosten der Erstausbildung
- nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)
Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß
- etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Besteuerung der Erstausbildungskosten verfassungsgemäß
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Verfassungsmäßigkeit der Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Abzug von Aus- und Fortbildungskosten
- haufe.de (Kurzinformation)
Kosten von Erststudium und Erstausbildung nicht als Werbungskosten absetzbar
- rechtstipp24.de (Kurzinformation)
Kosten für Erstausbildung oder Erststudium nicht als Werbungskosten absetzbar
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Ausbildungskosten
- Allgemeines
- Sonderausgaben
- Sonderausgaben als Aufwendungen
- Einzelne Sonderausgaben
- Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung
Sonstiges (12)
- IWW (Verfahrensmitteilung)
EStG 2009 i.d.F. vom 07.12.2011 § 9 Abs 6, GG Art 3 Abs 1
Erstmalige Berufsausbildung, Erststudium, Werbungskosten, Einkommensteuer, Abzugsverbot - IWW (Verfahrensmitteilung)
EStG 2009 i.d.F. vom 07.12.2011 § 9 Abs 6, GG Art 3 Abs 1
Erstmalige Berufsausbildung, Erststudium, Werbungskosten, Einkommensteuer, Abzugsverbot - IWW (Verfahrensmitteilung)
EStG 2009 i.d.F. vom 07.12.2011 § 9 Abs 6, GG Art 3 Abs 1
Erstmalige Berufsausbildung, Erststudium, Werbungskosten, Einkommensteuer, Abzugsverbot
- IWW (Verfahrensmitteilung)
EStG 2009 i.d.F. vom 07.12.2011 § 9 Abs 6, GG Art 3 Abs 1
Erstmalige Berufsausbildung, Erststudium, Werbungskosten, Einkommensteuer, Abzugsverbot - IWW (Verfahrensmitteilung)
EStG 2009 i.d.F. vom 07.12.2011 § 9 Abs 6, GG Art 3 Abs 1
Erstmalige Berufsausbildung, Erststudium, Werbungskosten, Einkommensteuer, Abzugsverbot - Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
- juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)
- juris (Verfahrensmitteilung)
- juris (Verfahrensmitteilung)
- juris (Verfahrensmitteilung)
- juris (Verfahrensmitteilung)
- juris (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- FG Münster, 09.11.2011 - 2 K 862/09
- FG Düsseldorf, 14.12.2011 - 14 K 4407/10
- FG Münster, 20.12.2011 - 5 K 3975/09
- FG Baden-Württemberg, 10.05.2012 - 10 K 4245/11
- FG Köln, 22.05.2012 - 15 K 3413/09
- BFH, 24.09.2012 - VI B 79/12
- FG Baden-Württemberg, 26.11.2012 - 10 K 4245/11
- FG Schleswig-Holstein, 04.09.2013 - 2 K 159/11
- BFH, 17.07.2014 - VI R 2/12
- BFH, 17.07.2014 - VI R 2/13
- BFH, 17.07.2014 - VI R 38/12
- BFH, 17.07.2014 - VI R 61/11
- BFH, 17.07.2014 - VI R 72/13
- BFH, 17.07.2014 - VI R 8/12
- BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14, 2 BvL 27/14, 2 BvL 26/14, 2 BvL 25/14, 2 BvL 24/14, 2 BvL 23/14
- BFH - VI R 10/20 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
- BFH - VI R 13/20 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
- BFH - VI R 3/20 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
- BFH - VI R 4/20 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
- BFH - VI R 6/20 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
- BFH - VI R 9/20 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Papierfundstellen
- BVerfGE 152, 274
- NJW 2020, 451
- FamRZ 2020, 297
- BB 2020, 735
Wird zitiert von ... (166) Neu Zitiert selbst (111)
- BVerfG, 29.03.2017 - 2 BvL 6/11
Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften nach § 8c Satz 1 KStG (jetzt § 8c Abs. 1 …
Auszug aus BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14
§ 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG verpflichtet das vorlegende Gericht nicht, auf jede denkbare Rechtsauffassung einzugehen (BVerfGE 141, 1 ; 145, 106 ).Er gilt für ungleiche Belastungen wie auch für ungleiche Begünstigungen (BVerfGE 110, 412 ; 116, 164 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 145, 106 ; 148, 147 ).
Diese Auswahl muss er jedoch sachgerecht treffen (BVerfGE 75, 108 ; 107, 218 ; 115, 381 ; 141, 1 ; 145, 106 ).
Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber den Gleichheitssatz verletzt, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur in Bezug auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (stRspr; vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 112, 268 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 138, 136 ; 145, 106 ).
Dabei ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen aus dem allgemeinen Gleichheitssatz im Sinne eines stufenlosen am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierten Prüfungsmaßstabs unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (stRspr; vgl. BVerfGE 110, 274 ; 112, 164 ; 116, 164 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 138, 136 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 148, 147 ).
Differenzierungen bedürfen stets der Rechtfertigung durch Sachgründe, die dem Differenzierungsziel und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen sind (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 129, 49 ; 130, 240 ; 132, 179 ; 133, 59 ; 135, 126 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 148, 147 ).
3 Abs. 1 GG ist jedenfalls dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst wie sachlich einleuchtender Grund für eine gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt (vgl. BVerfGE 1, 14 ; 89, 132 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 110, 412 ; 113, 167 ; 145, 106 ; stRspr).
Es genügt aber Willkür im objektiven Sinn, das heißt die tatsächliche und eindeutige Unangemessenheit der Regelung in Bezug auf den zu ordnenden Gesetzgebungsgegenstand (BVerfGE 4, 144 ; 36, 174 ; 55, 72 ; 145, 106 ).
Der Spielraum des Gesetzgebers endet dort, wo die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist, wo also ein einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt (BVerfGE 9, 334 ; 55, 72 ; 76, 256 ; 85, 176 ; 101, 275 ; 115, 381 ; 141, 1 ; 145, 106 ).
Die Anforderungen an Rechtfertigungsgründe für gesetzliche Differenzierungen steigen bis hin zu einer strengen Verhältnismäßigkeitsprüfung, insbesondere wenn und soweit sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten auswirken kann (vgl. BVerfGE 122, 210 ; 126, 268 ; 138, 136 ; 139, 285 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 148, 147 ).
Das gilt insbesondere im Einkommensteuerrecht, das auf die Leistungsfähigkeit des jeweiligen Steuerpflichtigen hin angelegt ist (BVerfGE 43, 108 ; 61, 319 ; 66, 214 ; 82, 60 ; 89, 346 ; 127, 224 ; 145, 106 ).
Im Interesse verfassungsrechtlich gebotener steuerlicher Lastengleichheit muss darauf abgezielt werden, Steuerpflichtige bei gleicher Leistungsfähigkeit auch gleich hoch zu besteuern (horizontale Steuergerechtigkeit), während (in vertikaler Richtung) die Besteuerung höherer Einkommen im Vergleich mit der Steuerbelastung niedriger Einkommen dem Gerechtigkeitsgebot genügen muss (BVerfGE 82, 60 ; 99, 246 ; 107, 27 ; 116, 164 ; 122, 210 ; 145, 106 ; 148, 217 ).
a) Bei der Auswahl des Steuergegenstandes belässt der Gleichheitssatz dem Gesetzgeber ebenso wie bei der Bestimmung des Steuersatzes einen weit reichenden Entscheidungsspielraum (BVerfGE 127, 1 ; 139, 285 ; 145, 106 ; 148, 147 ).
Ausnahmen von einer belastungsgleichen Ausgestaltung der mit der Wahl des Steuergegenstandes getroffenen gesetzgeberischen Entscheidung (folgerichtigen Umsetzung des steuerrechtlichen Ausgangstatbestandes) bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes, der die Ungleichbehandlung nach Art und Ausmaß zu rechtfertigen vermag (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 137, 350 ; 138, 136 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 148, 147 ; stRspr).
b) Der Gesetzgeber darf allerdings bei der Ausgestaltung der mit der Wahl des Steuergegenstandes getroffenen Belastungsentscheidung generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen, ohne allein schon wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (vgl. BVerfGE 84, 348 ; 113, 167 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 145, 106 ).
Bei der Ordnung von Massenerscheinungen ist er berechtigt, die Vielzahl der Einzelfälle in dem Gesamtbild zu erfassen, das nach den ihm vorliegenden Erfahrungen die regelungsbedürftigen Sachverhalte zutreffend wiedergibt (vgl. BVerfGE 11, 245 ; 78, 214 ; 84, 348 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 145, 106 ).
Insbesondere darf der Gesetzgeber keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss realitätsgerecht den typischen Fall als Maßstab zugrunde legen (vgl. BVerfGE 116, 164 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 132, 39 ; 133, 377 ; 137, 350 ; 145, 106 ).
Die Vorteile der Typisierung müssen im rechten Verhältnis zu der mit ihr notwendig verbundenen Ungleichheit der steuerlichen Belastung stehen (BVerfGE 110, 274 ; 117, 1 ; 120, 1 ; 123, 1 ; 133, 377 ; 137, 350 ; 145, 106 ).
Typisierung setzt voraus, dass die durch sie eintretenden Härten und Ungerechtigkeiten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären, lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und das Ausmaß der Ungleichbehandlung gering ist (BVerfGE 63, 119 ; 84, 348 ; 126, 233 ; 133, 377 ; 145, 106 ).
- BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07
Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig
Auszug aus BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14
Die finanzielle Belastung durch Berufsausbildungskosten könne ebenso wenig "hinwegtypisiert" werden wie die Belastung durch Wegekosten (BVerfGE 122, 210 ).Er gilt für ungleiche Belastungen wie auch für ungleiche Begünstigungen (BVerfGE 110, 412 ; 116, 164 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 145, 106 ; 148, 147 ).
Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber den Gleichheitssatz verletzt, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur in Bezug auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (stRspr; vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 112, 268 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 138, 136 ; 145, 106 ).
Dabei ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen aus dem allgemeinen Gleichheitssatz im Sinne eines stufenlosen am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierten Prüfungsmaßstabs unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (stRspr; vgl. BVerfGE 110, 274 ; 112, 164 ; 116, 164 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 138, 136 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 148, 147 ).
Die Anforderungen an Rechtfertigungsgründe für gesetzliche Differenzierungen steigen bis hin zu einer strengen Verhältnismäßigkeitsprüfung, insbesondere wenn und soweit sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten auswirken kann (vgl. BVerfGE 122, 210 ; 126, 268 ; 138, 136 ; 139, 285 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 148, 147 ).
Im Interesse verfassungsrechtlich gebotener steuerlicher Lastengleichheit muss darauf abgezielt werden, Steuerpflichtige bei gleicher Leistungsfähigkeit auch gleich hoch zu besteuern (horizontale Steuergerechtigkeit), während (in vertikaler Richtung) die Besteuerung höherer Einkommen im Vergleich mit der Steuerbelastung niedriger Einkommen dem Gerechtigkeitsgebot genügen muss (BVerfGE 82, 60 ; 99, 246 ; 107, 27 ; 116, 164 ; 122, 210 ; 145, 106 ; 148, 217 ).
Bei der Ordnung von Massenerscheinungen ist er berechtigt, die Vielzahl der Einzelfälle in dem Gesamtbild zu erfassen, das nach den ihm vorliegenden Erfahrungen die regelungsbedürftigen Sachverhalte zutreffend wiedergibt (vgl. BVerfGE 11, 245 ; 78, 214 ; 84, 348 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 145, 106 ).
Der Gesetzgeber darf sich grundsätzlich am Regelfall orientieren und ist nicht gehalten, allen Besonderheiten jeweils durch Sonderregelungen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ).
Die gesetzlichen Verallgemeinerungen müssen allerdings von einer möglichst breiten, alle betroffenen Gruppen und Regelungsgegenstände einschließenden Beobachtung ausgehen (BVerfGE 122, 210 ; 126, 268 ; 132, 39 ; 133, 377 ).
Insbesondere darf der Gesetzgeber keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss realitätsgerecht den typischen Fall als Maßstab zugrunde legen (vgl. BVerfGE 116, 164 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 132, 39 ; 133, 377 ; 137, 350 ; 145, 106 ).
Die tatbestandliche Qualifikation von Aufwendungen nach Maßgabe der einfachgesetzlichen Grundregeln ist zu unterscheiden von der verfassungsrechtlich zulässigen gesetzgeberischen Bewertung und Gewichtung der unterschiedlichen jeweils betroffenen Sphären (vgl. BVerfGE 122, 210 ) (aa).
Er darf im Interesse eines praktikablen Gesetzesvollzugs die typische private Mitveranlassung bei der Bestimmung des abzugsfähigen Aufwands mit generalisierenden, typisierenden und pauschalierenden Regelungen berücksichtigen (vgl. BVerfGE 122, 210 ).
Der Gesetzgeber hat die unterschiedlichen Gründe, die den Aufwand veranlassen, auch dann im Lichte betroffener Grundrechte differenzierend zu würdigen, wenn solche Gründe ganz oder teilweise der Sphäre der allgemeinen (privaten) Lebensführung zuzuordnen sind (BVerfGE 107, 27 ; 112, 268 ; 122, 210 ).
Die geringe Zahl spricht dafür, dass der Gesetzgeber diese Fälle in Ausübung seiner Typisierungskompetenz vernachlässigen durfte, weil er sich grundsätzlich am Regelfall orientieren darf und nicht gehalten ist, allen Besonderheiten jeweils durch Sonderregelungen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ).
b) Die Höchstbetragsgrenze ist schließlich auch bei einer Würdigung von Erstausbildungsaufwand im Lichte betroffener Grundrechte, zu der der Gesetzgeber auch dann verpflichtet ist, wenn er diesen zulässigerweise der Sphäre der allgemeinen (privaten) Lebensführung zuordnet (vgl. BVerfGE 107, 27 ; 112, 268 ; 122, 210 ), nicht zu beanstanden.
- BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06
Ehegattensplitting
Auszug aus BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14
Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber den Gleichheitssatz verletzt, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur in Bezug auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (stRspr; vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 112, 268 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 138, 136 ; 145, 106 ).Dabei ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen aus dem allgemeinen Gleichheitssatz im Sinne eines stufenlosen am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierten Prüfungsmaßstabs unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (stRspr; vgl. BVerfGE 110, 274 ; 112, 164 ; 116, 164 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 138, 136 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 148, 147 ).
b) Der Gesetzgeber darf allerdings bei der Ausgestaltung der mit der Wahl des Steuergegenstandes getroffenen Belastungsentscheidung generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen, ohne allein schon wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (vgl. BVerfGE 84, 348 ; 113, 167 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 145, 106 ).
Bei der Ordnung von Massenerscheinungen ist er berechtigt, die Vielzahl der Einzelfälle in dem Gesamtbild zu erfassen, das nach den ihm vorliegenden Erfahrungen die regelungsbedürftigen Sachverhalte zutreffend wiedergibt (vgl. BVerfGE 11, 245 ; 78, 214 ; 84, 348 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 145, 106 ).
Der Gesetzgeber darf sich grundsätzlich am Regelfall orientieren und ist nicht gehalten, allen Besonderheiten jeweils durch Sonderregelungen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ).
Die gesetzlichen Verallgemeinerungen müssen allerdings von einer möglichst breiten, alle betroffenen Gruppen und Regelungsgegenstände einschließenden Beobachtung ausgehen (BVerfGE 122, 210 ; 126, 268 ; 132, 39 ; 133, 377 ).
Insbesondere darf der Gesetzgeber keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss realitätsgerecht den typischen Fall als Maßstab zugrunde legen (vgl. BVerfGE 116, 164 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 132, 39 ; 133, 377 ; 137, 350 ; 145, 106 ).
Die Vorteile der Typisierung müssen im rechten Verhältnis zu der mit ihr notwendig verbundenen Ungleichheit der steuerlichen Belastung stehen (BVerfGE 110, 274 ; 117, 1 ; 120, 1 ; 123, 1 ; 133, 377 ; 137, 350 ; 145, 106 ).
Typisierung setzt voraus, dass die durch sie eintretenden Härten und Ungerechtigkeiten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären, lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und das Ausmaß der Ungleichbehandlung gering ist (BVerfGE 63, 119 ; 84, 348 ; 126, 233 ; 133, 377 ; 145, 106 ).
Die geringe Zahl spricht dafür, dass der Gesetzgeber diese Fälle in Ausübung seiner Typisierungskompetenz vernachlässigen durfte, weil er sich grundsätzlich am Regelfall orientieren darf und nicht gehalten ist, allen Besonderheiten jeweils durch Sonderregelungen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ).
- BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvL 13/09
Häusliches Arbeitszimmer
Auszug aus BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14
Er gilt für ungleiche Belastungen wie auch für ungleiche Begünstigungen (BVerfGE 110, 412 ; 116, 164 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 145, 106 ; 148, 147 ).Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber den Gleichheitssatz verletzt, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur in Bezug auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (stRspr; vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 112, 268 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 138, 136 ; 145, 106 ).
Dabei ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen aus dem allgemeinen Gleichheitssatz im Sinne eines stufenlosen am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierten Prüfungsmaßstabs unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (stRspr; vgl. BVerfGE 110, 274 ; 112, 164 ; 116, 164 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 138, 136 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 148, 147 ).
Die Anforderungen an Rechtfertigungsgründe für gesetzliche Differenzierungen steigen bis hin zu einer strengen Verhältnismäßigkeitsprüfung, insbesondere wenn und soweit sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten auswirken kann (vgl. BVerfGE 122, 210 ; 126, 268 ; 138, 136 ; 139, 285 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 148, 147 ).
b) Der Gesetzgeber darf allerdings bei der Ausgestaltung der mit der Wahl des Steuergegenstandes getroffenen Belastungsentscheidung generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen, ohne allein schon wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (vgl. BVerfGE 84, 348 ; 113, 167 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 145, 106 ).
Bei der Ordnung von Massenerscheinungen ist er berechtigt, die Vielzahl der Einzelfälle in dem Gesamtbild zu erfassen, das nach den ihm vorliegenden Erfahrungen die regelungsbedürftigen Sachverhalte zutreffend wiedergibt (vgl. BVerfGE 11, 245 ; 78, 214 ; 84, 348 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 145, 106 ).
Der Gesetzgeber darf sich grundsätzlich am Regelfall orientieren und ist nicht gehalten, allen Besonderheiten jeweils durch Sonderregelungen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ).
Die gesetzlichen Verallgemeinerungen müssen allerdings von einer möglichst breiten, alle betroffenen Gruppen und Regelungsgegenstände einschließenden Beobachtung ausgehen (BVerfGE 122, 210 ; 126, 268 ; 132, 39 ; 133, 377 ).
Insbesondere darf der Gesetzgeber keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss realitätsgerecht den typischen Fall als Maßstab zugrunde legen (vgl. BVerfGE 116, 164 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 132, 39 ; 133, 377 ; 137, 350 ; 145, 106 ).
Die geringe Zahl spricht dafür, dass der Gesetzgeber diese Fälle in Ausübung seiner Typisierungskompetenz vernachlässigen durfte, weil er sich grundsätzlich am Regelfall orientieren darf und nicht gehalten ist, allen Besonderheiten jeweils durch Sonderregelungen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ).
- BVerfG, 04.12.2002 - 2 BvR 400/98
Doppelte Haushaltsführung
Auszug aus BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14
Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber den Gleichheitssatz verletzt, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur in Bezug auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (stRspr; vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 112, 268 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 138, 136 ; 145, 106 ).3 Abs. 1 GG ist jedenfalls dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst wie sachlich einleuchtender Grund für eine gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt (vgl. BVerfGE 1, 14 ; 89, 132 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 110, 412 ; 113, 167 ; 145, 106 ; stRspr).
Im Interesse verfassungsrechtlich gebotener steuerlicher Lastengleichheit muss darauf abgezielt werden, Steuerpflichtige bei gleicher Leistungsfähigkeit auch gleich hoch zu besteuern (horizontale Steuergerechtigkeit), während (in vertikaler Richtung) die Besteuerung höherer Einkommen im Vergleich mit der Steuerbelastung niedriger Einkommen dem Gerechtigkeitsgebot genügen muss (BVerfGE 82, 60 ; 99, 246 ; 107, 27 ; 116, 164 ; 122, 210 ; 145, 106 ; 148, 217 ).
Aus Art. 1 Abs. 1, Art. 20 Abs. 1 GG sowie aus Art. 6 Abs. 1 GG folgt ferner, dass bei der Besteuerung einer Familie jedenfalls das - durch das Sozialhilferecht bestimmte - Existenzminimum für sämtliche Familienmitglieder steuerfrei bleiben muss (BVerfGE 82, 60 ; 99, 246 ; 107, 27 ; 112, 164 ).
Er muss die Entscheidung der Eltern zugunsten von Kindern achten und darf den Eltern im Steuerrecht nicht etwa die "Vermeidbarkeit" von Kindern in gleicher Weise entgegenhalten wie die Vermeidbarkeit sonstiger Lebensführungskosten (BVerfGE 82, 60 ; 89, 346 ; 107, 27 ).
Der Gesetzgeber hat die unterschiedlichen Gründe, die den Aufwand veranlassen, auch dann im Lichte betroffener Grundrechte differenzierend zu würdigen, wenn solche Gründe ganz oder teilweise der Sphäre der allgemeinen (privaten) Lebensführung zuzuordnen sind (BVerfGE 107, 27 ; 112, 268 ; 122, 210 ).
Das Bundesverfassungsgericht hat insbesondere aus Art. 6 Abs. 1 GG - unabhängig von der steuerrechtlichen Systematik - eine verfassungsrechtliche Pflicht zur einkommensteuerlichen Berücksichtigung privat (mit-)veranlasster Kosten abgeleitet, wie der (nicht als existenzsichernd im engeren Sinne qualifizierten) Kosten einer auswärtigen Unterbringung von Kindern im Zusammenhang mit einer beruflichen Ausbildung (vgl. BVerfGE 89, 346 ), der Kosten einer doppelten Haushaltsführung bei beiderseits berufstätigen Ehegatten (vgl. BVerfGE 107, 27 ) und erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten (vgl. BVerfGE 112, 268 ).
b) Die Höchstbetragsgrenze ist schließlich auch bei einer Würdigung von Erstausbildungsaufwand im Lichte betroffener Grundrechte, zu der der Gesetzgeber auch dann verpflichtet ist, wenn er diesen zulässigerweise der Sphäre der allgemeinen (privaten) Lebensführung zuordnet (vgl. BVerfGE 107, 27 ; 112, 268 ; 122, 210 ), nicht zu beanstanden.
- BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12
Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz …
Auszug aus BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14
§ 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG verpflichtet das vorlegende Gericht nicht, auf jede denkbare Rechtsauffassung einzugehen (BVerfGE 141, 1 ; 145, 106 ).Diese Auswahl muss er jedoch sachgerecht treffen (BVerfGE 75, 108 ; 107, 218 ; 115, 381 ; 141, 1 ; 145, 106 ).
Dabei ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen aus dem allgemeinen Gleichheitssatz im Sinne eines stufenlosen am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierten Prüfungsmaßstabs unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (stRspr; vgl. BVerfGE 110, 274 ; 112, 164 ; 116, 164 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 138, 136 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 148, 147 ).
Differenzierungen bedürfen stets der Rechtfertigung durch Sachgründe, die dem Differenzierungsziel und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen sind (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 129, 49 ; 130, 240 ; 132, 179 ; 133, 59 ; 135, 126 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 148, 147 ).
Der Spielraum des Gesetzgebers endet dort, wo die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist, wo also ein einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt (BVerfGE 9, 334 ; 55, 72 ; 76, 256 ; 85, 176 ; 101, 275 ; 115, 381 ; 141, 1 ; 145, 106 ).
Die Anforderungen an Rechtfertigungsgründe für gesetzliche Differenzierungen steigen bis hin zu einer strengen Verhältnismäßigkeitsprüfung, insbesondere wenn und soweit sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten auswirken kann (vgl. BVerfGE 122, 210 ; 126, 268 ; 138, 136 ; 139, 285 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 148, 147 ).
Ausnahmen von einer belastungsgleichen Ausgestaltung der mit der Wahl des Steuergegenstandes getroffenen gesetzgeberischen Entscheidung (folgerichtigen Umsetzung des steuerrechtlichen Ausgangstatbestandes) bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes, der die Ungleichbehandlung nach Art und Ausmaß zu rechtfertigen vermag (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 137, 350 ; 138, 136 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 148, 147 ; stRspr).
- BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84
Steuerfreies Existenzminimum
Auszug aus BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14
Das gilt insbesondere im Einkommensteuerrecht, das auf die Leistungsfähigkeit des jeweiligen Steuerpflichtigen hin angelegt ist (BVerfGE 43, 108 ; 61, 319 ; 66, 214 ; 82, 60 ; 89, 346 ; 127, 224 ; 145, 106 ).Im Interesse verfassungsrechtlich gebotener steuerlicher Lastengleichheit muss darauf abgezielt werden, Steuerpflichtige bei gleicher Leistungsfähigkeit auch gleich hoch zu besteuern (horizontale Steuergerechtigkeit), während (in vertikaler Richtung) die Besteuerung höherer Einkommen im Vergleich mit der Steuerbelastung niedriger Einkommen dem Gerechtigkeitsgebot genügen muss (BVerfGE 82, 60 ; 99, 246 ; 107, 27 ; 116, 164 ; 122, 210 ; 145, 106 ; 148, 217 ).
a) Ebenso wie der Staat nach Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsgrundsatz des Art. 20 Abs. 1 GG verpflichtet ist, dem mittellosen Bürger diese Mindestvoraussetzungen erforderlichenfalls durch Sozialleistungen zu sichern, darf er dem Bürger das selbst erzielte Einkommen jedenfalls bis zu diesem Betrag nicht entziehen (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 120, 125 ).
Aus Art. 1 Abs. 1, Art. 20 Abs. 1 GG sowie aus Art. 6 Abs. 1 GG folgt ferner, dass bei der Besteuerung einer Familie jedenfalls das - durch das Sozialhilferecht bestimmte - Existenzminimum für sämtliche Familienmitglieder steuerfrei bleiben muss (BVerfGE 82, 60 ; 99, 246 ; 107, 27 ; 112, 164 ).
b) Die verminderte Leistungsfähigkeit durch Unterhaltsverpflichtungen darf auch bei Beziehern höherer Einkommen nach Art. 3 Abs. 1 GG vom Gesetzgeber nicht unberücksichtigt bleiben (BVerfGE 82, 60 ; 99, 246 ).
Er muss die Entscheidung der Eltern zugunsten von Kindern achten und darf den Eltern im Steuerrecht nicht etwa die "Vermeidbarkeit" von Kindern in gleicher Weise entgegenhalten wie die Vermeidbarkeit sonstiger Lebensführungskosten (BVerfGE 82, 60 ; 89, 346 ; 107, 27 ).
Vielmehr darf der Gesetzgeber nur das darüberhinausgehende Einkommen der Besteuerung unterwerfen, weil andernfalls Familien mit Kindern gegenüber Kinderlosen benachteiligt würden (BVerfGE 82, 60 ).
- BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvL 11/14
Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer …
Auszug aus BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14
Er gilt für ungleiche Belastungen wie auch für ungleiche Begünstigungen (BVerfGE 110, 412 ; 116, 164 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 145, 106 ; 148, 147 ).Dabei ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen aus dem allgemeinen Gleichheitssatz im Sinne eines stufenlosen am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierten Prüfungsmaßstabs unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (stRspr; vgl. BVerfGE 110, 274 ; 112, 164 ; 116, 164 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 138, 136 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 148, 147 ).
Differenzierungen bedürfen stets der Rechtfertigung durch Sachgründe, die dem Differenzierungsziel und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen sind (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 129, 49 ; 130, 240 ; 132, 179 ; 133, 59 ; 135, 126 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 148, 147 ).
Die Anforderungen an Rechtfertigungsgründe für gesetzliche Differenzierungen steigen bis hin zu einer strengen Verhältnismäßigkeitsprüfung, insbesondere wenn und soweit sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten auswirken kann (vgl. BVerfGE 122, 210 ; 126, 268 ; 138, 136 ; 139, 285 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 148, 147 ).
a) Bei der Auswahl des Steuergegenstandes belässt der Gleichheitssatz dem Gesetzgeber ebenso wie bei der Bestimmung des Steuersatzes einen weit reichenden Entscheidungsspielraum (BVerfGE 127, 1 ; 139, 285 ; 145, 106 ; 148, 147 ).
Ausnahmen von einer belastungsgleichen Ausgestaltung der mit der Wahl des Steuergegenstandes getroffenen gesetzgeberischen Entscheidung (folgerichtigen Umsetzung des steuerrechtlichen Ausgangstatbestandes) bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes, der die Ungleichbehandlung nach Art und Ausmaß zu rechtfertigen vermag (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 137, 350 ; 138, 136 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 148, 147 ; stRspr).
- BVerfG, 16.03.2005 - 2 BvL 7/00
Begrenzung der steuerlichen Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten …
Auszug aus BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14
Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber den Gleichheitssatz verletzt, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur in Bezug auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (stRspr; vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 112, 268 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 138, 136 ; 145, 106 ).Es steht ihm grundsätzlich frei, ob er sie wegen ihrer Veranlassung durch die Erwerbstätigkeit als Werbungskosten und Betriebsausgaben behandelt oder ob er sie wegen der privaten Mitveranlassung durch eine spezielle Norm als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen qualifiziert (vgl. BVerfGE 112, 268 ).
Der Gesetzgeber hat die unterschiedlichen Gründe, die den Aufwand veranlassen, auch dann im Lichte betroffener Grundrechte differenzierend zu würdigen, wenn solche Gründe ganz oder teilweise der Sphäre der allgemeinen (privaten) Lebensführung zuzuordnen sind (BVerfGE 107, 27 ; 112, 268 ; 122, 210 ).
Das Bundesverfassungsgericht hat insbesondere aus Art. 6 Abs. 1 GG - unabhängig von der steuerrechtlichen Systematik - eine verfassungsrechtliche Pflicht zur einkommensteuerlichen Berücksichtigung privat (mit-)veranlasster Kosten abgeleitet, wie der (nicht als existenzsichernd im engeren Sinne qualifizierten) Kosten einer auswärtigen Unterbringung von Kindern im Zusammenhang mit einer beruflichen Ausbildung (vgl. BVerfGE 89, 346 ), der Kosten einer doppelten Haushaltsführung bei beiderseits berufstätigen Ehegatten (vgl. BVerfGE 107, 27 ) und erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten (vgl. BVerfGE 112, 268 ).
b) Die Höchstbetragsgrenze ist schließlich auch bei einer Würdigung von Erstausbildungsaufwand im Lichte betroffener Grundrechte, zu der der Gesetzgeber auch dann verpflichtet ist, wenn er diesen zulässigerweise der Sphäre der allgemeinen (privaten) Lebensführung zuordnet (vgl. BVerfGE 107, 27 ; 112, 268 ; 122, 210 ), nicht zu beanstanden.
Letztere sind unter dem besonderen Schutz von Art. 6 Abs. 1 GG zwangsläufiger Aufwand, weil der Gesetzgeber dem Steuerpflichtigen nicht die "Vermeidbarkeit" ihrer Kinder entgegenhalten darf (vgl. BVerfGE 112, 268 ).
- BFH, 28.07.2011 - VI R 5/10
Vorweggenommene Werbungskosten durch Berufsausbildungskosten bei später auch im …
Auszug aus BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14
c) Mit Urteilen vom 28. Juli 2011 entschied der Bundesfinanzhof darüberhinausgehend, dass - wie nach der alten Rechtslage - Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung auch unter Geltung des § 12 Nr. 5 EStG vorab entstandene Werbungskosten im Sinne von § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG sein könnten (BFHE 234, 262; 234, 271; 234, 279; BFH, Urteil vom 28. Juli 2011 - VI R 59/09 -, juris; BFH, Urteil vom 28. Juli 2011 - VI R 8/09 -, juris; vgl. auch BFH, Urteil vom 15. September 2011 - VI R 22/09 -, juris), wenn sie in einem hinreichend konkreten, objektiv feststellbaren Veranlassungszusammenhang mit späteren Einnahmen stünden.Der Werbungskostenabzug sei vorrangig gegenüber dem Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG (vgl. BFHE 234, 262 ).
Denn nach § 12 Nr. 5 EStG seien Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine erstmalige Berufsausbildung und für ein Erststudium nur insoweit weder bei den einzelnen Einkunftsarten noch vom Gesamtbetrag der Einkünfte abzuziehen, als "in § 10 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4, 6, 7 und 9, § 10a, § 10b und §§ 33 bis 33c nichts anderes bestimmt" sei (vgl. BFHE 234, 262 ).
Bestehe indessen ein hinreichend konkreter Veranlassungszusammenhang zwischen diesen Aufwendungen und einer beruflichen Tätigkeit, schließe § 12 Nr. 5 EStG mit seinem ausdrücklichen Verweis auf § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG den dort normierten Anwendungsvorrang des Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzugs nicht aus (vgl. BFHE 234, 262 ).
Auch unter Berücksichtigung der Gesetzesmaterialien lasse sich kein grundlegender Systemwechsel erkennen, der das gesamte und insbesondere unverändert fortgeltende übrige Normengefüge des Werbungskosten- und Sonderausgabenabzugs außer Kraft setze (vgl. BFHE 234, 262 ).
- BVerfG, 26.01.1994 - 1 BvL 12/86
Verfassungsmäßigkeit des § 33a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1b EStG
- BFH, 04.12.2002 - VI R 120/01
Werbungskostenabzug für erstmaliges Hochschulstudium und Umschulungsmaßnahme
- BVerfG, 17.12.2014 - 1 BvL 21/12
Erbschaftsteuer
- BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvL 1/06
Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungsbeiträgen muss existenznotwendigen …
- BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99
Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer …
- BVerfG, 05.11.2014 - 1 BvF 3/11
Normenkontrollantrag gegen Luftverkehrsteuergesetz erfolglos
- BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvL 42/93
Kinderexistenzminimum I
- BFH, 17.07.2014 - VI R 2/12
Vorlage an das BVerfG: Ausschluss des Werbungskostenabzugs für …
- BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99
Pensionsbesteuerung
- BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79
Präklusion I
- BVerfG, 23.06.2015 - 1 BvL 13/11
Ersatzbemessungsgrundlage im Grunderwerbsteuerrecht verfassungswidrig
- BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86
Zweifamilienhaus
- BVerfG, 11.10.1977 - 1 BvR 343/73
Hausgehilfin
- BGH, 03.05.2017 - XII ZB 415/16
Grenzen des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt
- BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvR 1236/11
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus …
- BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88
Absatzfonds
- BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99
Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg
- BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02
Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des § …
- BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 1484/99
Gerichtsgebühr für Dauerpflegschaft, die sich auf Personensorge beschränkt, darf …
- BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvF 2/01
Regelungen des Risikostrukturausgleichs verfassungsgemäß
- BVerfG, 04.07.2012 - 2 BvC 1/11
Wahlberechtigung der Auslandsdeutschen
- BFH, 28.07.2011 - VI R 7/10
Werbungskostenabzug für Aufwendungen eines Erststudiums - Systematisches …
- BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00
Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz
- BVerfG, 05.10.1993 - 1 BvL 34/81
Verfassungsmäßigkeit von § 186c Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 2 AFG
- BFH, 19.06.1997 - IV R 4/97
Fortbildungskosten - Hochschulstudium - Vorläufige Veranlagung
- BFH, 08.05.1992 - VI R 134/88
Zahnmedizin-Studiumskosten eines Humanmediziners als Werbungskosten
- BFH, 14.02.1992 - VI R 26/90
Werbungskosten durch Fortbildung von Sekundarstufe I zu II
- BFH, 17.12.2002 - VI R 137/01
Werbungskostenabzug für erstmaliges Hochschulstudium und Umschulungsmaßnahme
- BFH, 27.05.2003 - VI R 33/01
Erstmalige Berufsausbildung: Vorab entstandene Werbungskosten
- BFH, 16.03.1967 - IV R 266/66
Abzugsfähigkeit von Promotionskosten als Betriebsausgaben im …
- BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91
Einheitswerte II
- BVerfG, 19.12.2017 - 1 BvL 3/14
Numerus clausus: Vorschriften über die Studienplatzvergabe für das Fach …
- BVerfG, 19.02.2013 - 1 BvL 1/11
Sukzessivadoption
- BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51
Südweststaat
- BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02
Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig
- BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06
Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise
- BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54
Steuersplitting
- BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02
Spekulationsfrist
- BVerfG, 15.01.2008 - 1 BvL 2/04
Abfärberegelung
- BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70
numerus clausus I
- BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89
Kapitalertragssteuer
- BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 5/08
§ 43 Abs 18 KAGG wegen Verletzung des rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbots …
- BFH, 17.07.2014 - VI R 61/11
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und …
- BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05
Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem …
- BFH, 17.07.2014 - VI R 8/12
Vorlage an das BVerfG: Ausschluss des Werbungskostenabzugs für …
- BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07
Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft
- BVerfG, 12.10.2010 - 1 BvL 12/07
Pauschaliertes Abzugsverbot für Betriebsausgaben nach § 8b Abs. 3 Satz 1 und Abs. …
- BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 620/78
Ehegattensplitting
- BFH, 18.06.2009 - VI R 14/07
Aufwendungen für ein sog. Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung …
- BVerfG, 10.10.2012 - 1 BvL 6/07
Vertrauensschutz in den Fortbestand einer steuerrechtlichen Regelung
- BFH, 17.07.2014 - VI R 2/13
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und …
- BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82
Beamtenversorgung
- BVerfG, 15.01.2014 - 1 BvR 1656/09
Degressiver Zweitwohnungsteuertarif bedarf hinreichend gewichtiger Sachgründe
- BFH, 28.07.2011 - VI R 38/10
§ 12 Nr. 5 EStG lässt Vorrang des Werbungskostenabzugs unberührt - Systematisches …
- BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 16/11
Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im …
- BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82
Künstlersozialversicherungsgesetz
- BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07
Mediziner-BAföG
- BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05
Stückzahlmaßstab des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes mit dem …
- BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07
Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach …
- BVerfG, 02.05.2012 - 2 BvL 5/10
Rückwirkende Neuregelung der vorübergehenden Erhöhung des versorgungsrechtlichen …
- BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvL 3/98
Zur Begrenzung der berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen …
- BFH, 17.07.2014 - VI R 72/13
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und …
- BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 1533/94
Fahnenflucht
- BVerfG, 30.09.1998 - 2 BvR 1818/91
Verlustabzug
- BFH, 17.07.2014 - VI R 38/12
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und …
- BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74
Allgemeinverbindlicherklärung I
- BVerfG, 08.05.2013 - 1 BvL 1/08
"Landeskinderregelung" im früheren Bremischen Studienkontengesetz ist …
- FG Baden-Württemberg, 26.11.2012 - 10 K 4245/11
Keine Abzugsfähigkeit der Kosten der erstmaligen Berufsausbildung - …
- BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83
Unterhaltsleistung ins Ausland
- BFH, 05.11.2013 - VIII R 22/12
Kein Betriebsausgabenabzug für Aufwendungen für ein Studium, welches eine …
- BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvL 3/00
Beamtenbesoldung Ost I
- BVerfG, 11.11.1998 - 2 BvL 10/95
Aufwandsentschädigung Ost
- BVerfG, 06.07.2010 - 1 BvL 9/06
Zur Überführung der Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und …
- BVerfG, 22.02.1984 - 1 BvL 10/80
Zwangsläufige Unterhaltsaufwendungen
- BVerfG, 27.11.1973 - 2 BvL 12/72
Verfassungsmäßigkeit der §§ 49 Abs. 1 , 60 Abs. 2 Nr. 1 und 2 sowie 61 BZRG
- BVerfG, 23.11.1976 - 1 BvR 150/75
Kinderfreibeträge
- BVerfG, 16.03.1955 - 2 BvK 1/54
Abgeordneten-Entschädigung
- FG Münster, 20.12.2011 - 5 K 3975/09
Die Kosten des Erststudiums
- FG Düsseldorf, 14.12.2011 - 14 K 4407/10
Verfassungsmäßigkeit der Einschränkung des Werbungskostenabzugs für eine …
- FG Schleswig-Holstein, 04.09.2013 - 2 K 159/11
Keine Abzugsfähigkeit der Kosten der erstmaligen Berufsausbildung als …
- BFH, 18.06.2009 - VI R 79/06
Aufwendungen für ein sog. Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung als …
- BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 28/79
Pflichtbeiträge in Ausfallzeiten
- FG Münster, 09.11.2011 - 2 K 862/09
Kosten eines Erststudiums
- BVerfG, 08.01.1992 - 2 BvL 9/88
Verfassungsmäßigkeit der Anspruchsbegrenzung für Beamte bei Dienstunfall
- BFH, 18.06.2009 - VI R 31/07
Aufwendungen für ein sog. Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung als …
- BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvL 10/59
Finanzvertrag
- BFH, 28.07.2011 - VI R 8/09
Werbungskosten für Aufwendungen einer erstmaligen Berufsausbildung
- BFH, 18.06.2009 - VI R 49/07
Aufwendungen für ein sog. Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung als …
- BFH, 28.07.2011 - VI R 59/09
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 28. 7. 2011 VI R 38/10 - …
- BVerfG, 28.06.1960 - 2 BvL 19/59
Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz
- BFH, 15.09.2011 - VI R 22/09
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 28. 7. 2011 VI R 38/10 - …
- BFH, 18.06.2009 - VI R 6/07
Aufwendungen für ein sog. Erststudium nach abgeschlossener Berufsausbildung als …
- FG Köln, 22.05.2012 - 15 K 3413/09
§ 12 Nr. 5 EStG verfassungsgemäß; Anwendung des § 12 Nr. 5 EStG bei parallelen …
- BVerfG, 08.07.1993 - 2 BvR 773/93
Differenzierung bei der steuerlichen Berücksichtigung von Berufsausbildungskosten …
- BVerfG, 10.12.1973 - 1 BvR 348/73
- BFH, 20.07.2006 - VI R 26/05
Aufwendungen für ein Erststudium
- BFH, 27.05.2003 - VI R 85/02
WK-Abzug; Aufwendungen für Verkehrsflugzeugführerschein
- BFH, 09.03.1979 - VI R 141/77
Zur Abgrenzung von Ausbildungs- und Fortbildungskosten beim Übertritt eines …
- BFH, 23.08.1979 - VI R 87/78
Mehraufwendung für Verpflegung - Fortbildungsveranstaltung - Werbungskosten - …
- BFH, 04.07.1975 - VI R 43/74
Akademie für angewandte Betriebswirtschaft - Besuch der Akademie - Aufwendungen - …
- BFH, 16.08.1979 - VI R 14/77
Ausbildungskosten - Wirtschaftsfachschule - Betriebswirtschaft - Staatlich …
- BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14
6 % Jahreszins auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig
Der Gesetzgeber darf sich dabei grundsätzlich am Regelfall orientieren und Besonderheiten, die im Tatsächlichen durchaus bekannt sind, generalisierend vernachlässigen (vgl. BVerfGE 152, 274 m.w.N.; stRspr).Die gesetzlichen Verallgemeinerungen müssen daher von einer möglichst breiten, alle betroffenen Gruppen und Regelungsgegenstände einschließenden Beobachtung ausgehen (vgl. BVerfGE 151, 101 ; 152, 274 ); die durch die Typisierung eintretenden Härten und Ungerechtigkeiten dürfen nur eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen.
Die aus der Typisierung erwachsenden Vorteile müssen also im rechten Verhältnis zu der damit notwendig verbundenen Ungleichheit stehen (vgl. BVerfGE 151, 101 ; 152, 274 jeweils m.w.N.).
Sie schließen insbesondere alle betroffenen Gruppen und Regelungsgegenstände ein (vgl. dazu BVerfGE 151, 101 ; 152, 274 ).
- FG Münster, 17.04.2024 - 14 K 1425/23
Zur Einkommensbesteuerung der Energiepreispauschale von 300 Euro
a) Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln; er gilt für ungleiche Belastungen wie auch für ungleiche Begünstigungen (…vgl. z.B. BVerfG, Beschlüsse vom 15.01.2008 - 1 BvL 2/04, BVerfGE 120, 1-55, Rn. 81;… vom 08.05.2013 - 1 BvL 1/08, BVerfGE 134, 1-25, Rn. 55; vom 19.11.2019 - 2 BvL 22/14, BVerfGE 152, 274-331, Rn. 95; jeweils m.w.N.).Differenzierungen bedürfen stets der Rechtfertigung durch Sachgründe, die dem Differenzierungsziel und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen sind (vgl. zum Vorstehenden insgesamt z.B. BVerfG, Beschluss vom 19.11.2019 - 2 BvL 22/14, BVerfGE 152, 274-331, Rn. 95 f., m.w.N.).
Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG hat der Gesetzgeber im Bereich des Steuerrechts bei der Auswahl des Steuergegenstandes und bei der Bestimmung des Steuersatzes einen weitreichenden Entscheidungsspielraum (…vgl. z.B. BVerfG, Beschlüsse vom 04.02.2009 - 1 BvL 8/05, BVerfGE 123, 1-39, BStBl II 2009, 1035, Rn. 55;… vom 18.07.2012 - 1 BvL 16/11, BVerfGE 132, 179-194, Rn. 32; vom 19.11.2019 - 2 BvL 22/14, BVerfGE 152, 274-331, Rn. 100; jeweils m.w.N.).
Danach muss im Interesse verfassungsrechtlich gebotener steuerlicher Lastengleichheit darauf abgezielt werden, Steuerpflichtige bei gleicher Leistungsfähigkeit auch gleich hoch zu besteuern (horizontale Steuergerechtigkeit; vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 19.11.2019 - 2 BvL 22/14,BVerfGE 152, 274-331, Rn. 99;… BFH, Urteile vom 18.12.2019 - I R 29/17, BStBl II 2020, 690, Rn. 12;… vom 27.05.2020 - XI R 9/19, BStBl II 2020, 802, Rn. 35;… vom 01.07.2020 - XI R 20/18, BStBl II 2021, 296, Rn. 31; jeweils m.w.N.).
- BVerfG, 28.06.2022 - 2 BvL 9/14
Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger mit humanitären Aufenthaltstiteln vom …
cc) Das Kindergeld steht sowohl aus verfassungsrechtlichen (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 152, 274 ) als auch aus Gründen des praktischen Gesetzesvollzugs in einem untrennbaren Zusammenhang mit dem steuerrechtlichen Familienleistungsausgleich.Diese Auswahl muss er jedoch sachgerecht treffen (BVerfGE 75, 108 ; 107, 218 ; 115, 381 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 152, 274 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 8. Dezember 2021 - 2 BvL 1/13 -, Rn. 51).
Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber den Gleichheitssatz verletzt, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur in Bezug auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 112, 268 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 138, 136 ; 145, 106 ; 152, 274 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 8. Dezember 2021 - 2 BvL 1/13 -, Rn. 52; stRspr).
Dabei ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen aus dem allgemeinen Gleichheitssatz im Sinne eines stufenlosen, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierten Prüfungsmaßstabs unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (stRspr; vgl. BVerfGE 110, 274 ; 112, 164 ; 116, 164 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 138, 136 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 148, 147 ; 152, 274 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 8. Dezember 2021 - 2 BvL 1/13 -, Rn. 52).
Differenzierungen bedürfen stets der Rechtfertigung durch Sachgründe, die dem Differenzierungsziel und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen sind (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 129, 49 ; 130, 240 ; 132, 179 ; 133, 59 ; 135, 126 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 148, 147 ; 152, 274 ; 158, 282 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 8. Dezember 2021 - 2 BvL 1/13 -, Rn. 52).
3 Abs. 1 GG ist jedenfalls dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache folgender oder sonst sachlich einleuchtender Grund für eine gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt (vgl. BVerfGE 1, 14 ; 89, 132 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 110, 412 ; 113, 167 ; 145, 106 ; 152, 274 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 8. Dezember 2021 - 2 BvL 1/13 -, Rn. 53; stRspr).
Eine strengere Bindung des Gesetzgebers und damit höhere Anforderungen an Rechtfertigungsgründe für gesetzliche Differenzierungen können sich insbesondere ergeben, wenn und soweit sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten auswirken kann (stRspr; vgl. BVerfGE 112, 164 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 138, 136 ; 139, 285 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 148, 147 ; 152, 274 m.w.N.).
Eine zulässige Typisierung - die normative Zusammenfassung bestimmter, in wesentlichen Elementen gleich gearteter Lebenssachverhalte - setzt voraus, dass die durch sie eintretenden Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären, lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und das Ausmaß der Ungleichbehandlung gering ist (vgl. BVerfGE 63, 119 ; 84, 348 ; 111, 176 ; 126, 233 ; 133, 377 ; 145, 106 ; 152, 274 ).
Der Gesetzgeber darf sich dabei grundsätzlich am Regelfall orientieren und ist nicht gehalten, allen Besonderheiten jeweils durch Sonderregelungen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 145, 106 ; 152, 274 ).
Insbesondere darf der Gesetzgeber keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss realitätsgerecht den typischen Fall als Maßstab zugrunde legen (vgl. BVerfGE 112, 164 ; 116, 164 ; 122, 210 ; 152, 274 ; stRspr).
Das gilt insbesondere im Einkommensteuerrecht, das auf die Leistungsfähigkeit des jeweiligen Steuerpflichtigen hin angelegt ist (BVerfGE 43, 108 ; 61, 319 ; 66, 214 ; 82, 60 ; 89, 346 ; 127, 224 ; 145, 106 ; 152, 274 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 8. Dezember 2021 - 2 BvL 1/13 -, Rn. 55).
bb) In Verbindung mit Art. 1 Abs. 1, Art. 20 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 GG verpflichtet der allgemeine Gleichheitssatz den Gesetzgeber darüber hinaus, das Einkommen des Bürgers jedenfalls insoweit steuerfrei zu stellen, als dieser es zur Schaffung der Mindestvoraussetzungen eines menschenwürdigen Daseins für sich und seine Familie benötigt (Prinzip der Steuerfreiheit des Existenzminimums, vgl. BVerfGE 152, 274 ).
- BVerfG, 28.07.2023 - 2 BvL 22/17
Unzulässige Richtervorlage zur steuerlichen Bewertung von Pensionsrückstellungen …
Diese Auswahl muss er jedoch sachgerecht treffen (BVerfGE 75, 108 ; 107, 218 ; 115, 381 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 152, 274 ; 160, 41 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 28. Juni 2022 - 2 BvL 9/14 u.a. -, Rn. 69).Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber den Gleichheitssatz verletzt, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur in Bezug auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 112, 268 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 138, 136 ; 145, 106 ; 152, 274 ; 160, 41 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 28. Juni 2022 - 2 BvL 9/14 u.a. -, Rn. 70; stRspr).
Dabei ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen aus dem allgemeinen Gleichheitssatz im Sinne eines stufenlosen, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierten Prüfungsmaßstabs unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (stRspr; vgl. BVerfGE 110, 274 ; 112, 164 ; 116, 164 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 138, 136 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 148, 147 ; 152, 274 ; 160, 41 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 28. Juni 2022 - 2 BvL 9/14 u.a. -, Rn. 70).
Differenzierungen bedürfen stets der Rechtfertigung durch Sachgründe, die dem Differenzierungsziel und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen sind (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 129, 49 ; 130, 240 ; 132, 179 ; 133, 59 ; 135, 126 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 148, 147 ; 152, 274 ; 158, 282 ; 160, 41 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 28. Juni 2022 - 2 BvL 9/14 u.a. -, Rn. 70).
3 Abs. 1 GG ist jedenfalls dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache folgender oder sonst sachlich einleuchtender Grund für eine gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt (vgl. BVerfGE 1, 14 ; 89, 132 ; 105, 73 ; 107, 27 ; 110, 412 ; 113, 167 ; 145, 106 ; 152, 274 ; 160, 41 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 28. Juni 2022 - 2 BvL 9/14 u.a. -, Rn. 71).
Eine strengere Bindung des Gesetzgebers und damit höhere Anforderungen an Rechtfertigungsgründe für gesetzliche Differenzierungen können sich insbesondere ergeben, wenn und soweit sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten auswirken kann (stRspr; vgl. BVerfGE 112, 164 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 138, 136 ; 139, 285 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 148, 147 ; 152, 274 m.w.N.).
Das gilt insbesondere im Einkommensteuerrecht, das auf die Leistungsfähigkeit des jeweiligen Steuerpflichtigen hin angelegt ist (BVerfGE 43, 108 ; 61, 319 ; 66, 214 ; 82, 60 ; 89, 346 ; 127, 224 ; 145, 106 ; 152, 274 ; 160, 41 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 28. Juni 2022 - 2 BvL 9/14 u.a. -, Rn. 75).
(cc) Der Gesetzgeber darf allerdings bei der Ausgestaltung der mit der Wahl des Steuergegenstandes getroffenen Belastungsentscheidung generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen, ohne allein schon wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (vgl. BVerfGE 84, 348 ; 113, 167 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 145, 106 ; 152, 274 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 28. Juni 2022 - 2 BvL 9/14 u.a. -, Rn. 77).
Bei der Ordnung von Massenerscheinungen ist er berechtigt, die Vielzahl der Einzelfälle in dem Gesamtbild zu erfassen, das nach den ihm vorliegenden Erfahrungen die regelungsbedürftigen Sachverhalte zutreffend wiedergibt (vgl. BVerfGE 11, 245 ; 78, 214 ; 84, 348 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 145, 106 ; 152, 274 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 28. Juni 2022 - 2 BvL 9/14 u.a. -, Rn. 73).
Der Gesetzgeber darf sich grundsätzlich am Regelfall orientieren und ist nicht gehalten, allen Besonderheiten jeweils durch Sonderregelungen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 152, 274 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 28. Juni 2022 - 2 BvL 9/14 u.a. -, Rn. 74).
Begünstigungen oder Belastungen können in einer gewissen Bandbreite zum Zwecke der Verwaltungsvereinfachung nach oben und unten pauschalierend bestimmt werden (BVerfGE 111, 115 ; 152, 274 ).
Die gesetzlichen Verallgemeinerungen müssen allerdings von einer möglichst breiten, alle betroffenen Gruppen und Regelungsgegenstände einschließenden Beobachtung ausgehen (BVerfGE 122, 210 ; 126, 268 ; 132, 39 ; 133, 377 ; 152, 274 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 28. Juni 2022 - 2 BvL 9/14 u.a. -, Rn. 74).
Insbesondere darf der Gesetzgeber keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss realitätsgerecht den typischen Fall als Maßstab zugrunde legen (vgl. BVerfGE 116, 164 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 132, 39 ; 133, 377 ; 137, 350 ; 145, 106 ; 152, 274 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 28. Juni 2022 - 2 BvL 9/14 u.a. -, Rn. 74).
Die Vorteile der Typisierung müssen im rechten Verhältnis zu der mit ihr notwendig verbundenen Ungleichheit der steuerlichen Belastung stehen (BVerfGE 110, 274 ; 117, 1 ; 120, 1 ; 123, 1 ; 133, 377 ; 137, 350 ; 145, 106 ; 152, 274 ).
Typisierung setzt voraus, dass die durch sie eintretenden Härten und Ungerechtigkeiten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären, lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und das Ausmaß der Ungleichbehandlung gering ist (BVerfGE 63, 119 ; 84, 348 ; 126, 233 ; 133, 377 ; 145, 106 ; 152, 274 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 28. Juni 2022 - 2 BvL 9/14 u.a. -, Rn. 74).
- BVerfG, 28.11.2023 - 2 BvL 8/13
§ 6 Abs. 5 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes ist mit dem Grundgesetz …
a) Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 145, 106 ; 152, 274 - Erstausbildungskosten; stRspr).Dies gilt insbesondere im Einkommensteuerrecht, das auf die Leistungsfähigkeit des jeweiligen Steuerpflichtigen hin angelegt ist (vgl. BVerfGE 152, 274 ; 160, 41 ; 162, 277 ).
Im Interesse verfassungsrechtlich gebotener steuerlicher Lastengleichheit muss darauf abgezielt werden, Steuerpflichtige bei gleicher Leistungsfähigkeit auch gleich hoch zu besteuern (horizontale Steuergerechtigkeit), während (in vertikaler Richtung) die Besteuerung höherer Einkommen im Vergleich mit der Steuerbelastung niedriger Einkommen dem Gerechtigkeitsgebot genügen muss (vgl. BVerfGE 82, 60 ; vgl. auch BVerfGE 152, 274 ; 160, 41 ).
Ausnahmen von einer belastungsgleichen Ausgestaltung der mit der Wahl des Steuergegenstands getroffenen gesetzgeberischen Entscheidung (folgerichtigen Umsetzung des steuerrechtlichen Ausgangstatbestands) bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes, der die Ungleichbehandlung nach Art und Ausmaß zu rechtfertigen vermag (vgl. BVerfGE 152, 274 ; 160, 41 ; 162, 277 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Dezember 2022 - 2 BvR 988/16 -, Rn. 134).
Der Gesetzgeber darf generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen, ohne allein schon wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (vgl. BVerfGE 152, 274 ; 162, 277 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Dezember 2022 - 2 BvR 988/16 -, Rn. 135).
Dabei darf der Gesetzgeber jedoch keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss realitätsgerecht den typischen Fall als Maßstab zugrunde legen (vgl. BVerfGE 145, 106 ; 152, 274 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 7. Dezember 2022 - 2 BvR 988/16 -, Rn. 136).
- BVerfG, 25.03.2021 - 2 BvF 1/20
Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin ("Berliner Mietendeckel") …
§ 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG verpflichtet das vorlegende Gericht jedoch nicht dazu, auf jede denkbare Rechtsauffassung einzugehen (vgl. BVerfGE 141, 1 ; 145, 1 ; 145, 106 ; 152, 274 ). - BFH, 13.01.2015 - IX R 22/14
Gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags - Bindungswirkung der …
Denn wegen der Verfassungsmäßigkeit des § 9 Abs. 6 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG sind unter den Az. 2 BvL 22-27/14 Normenkontrollverfahren beim BVerfG anhängig. - BVerfG, 27.04.2022 - 1 BvR 2649/21
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung …
Ungeachtet der Frage der gleichen Eignung darf sich der Gesetzgeber auch insoweit im Rahmen seiner Typisierungsbefugnis am Regelfall orientieren (vgl. BVerfGE 126, 268 ; 133, 377 ; 151, 101 ; 152, 274 ) und dabei von einer möglichst breiten, alle betroffenen Gruppen und Regelungsgegenstände einschließenden Beobachtung ausgehen (vgl. BVerfGE 133, 377 ; 152, 274 ). - BVerfG, 07.04.2022 - 1 BvL 3/18
Weitergehende Berücksichtigung des wirtschaftlichen Kindererziehungsaufwands nur …
Die im Einkommensteuerrecht zu beachtenden Grundsätze über die Steuerfreiheit des Existenzminimums für sämtliche Familienmitglieder (vgl. BVerfGE 82, 60 ; 152, 274 ) sind auf die Erhebung des zweckgebundenen und gegenleistungsbezogenen Beitragsaufkommens in der sozialen Pflegeversicherung nicht übertragbar (…vgl. für die gesetzliche Krankenversicherung bereits BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 15. April 1986 - 1 BvR 1304/85 -,;…">385%20RVO%20Nr.%2015#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 2200 § 385 RVO Nr. 15). - BVerfG, 07.12.2022 - 2 BvR 988/16
Übergangsregelung vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren im …
Diese Auswahl muss er jedoch sachgerecht treffen (BVerfGE 75, 108 ; 107, 218 ; 115, 381 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 152, 274 - Erstausbildungskosten;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 8. Dezember 2021 - 2 BvL 1/13 -, Rn. 51 - Privilegierung von Gewinneinkünften).b) Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen der Gesetzgeber den Gleichheitssatz verletzt, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur in Bezug auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (stRspr; vgl. BVerfGE 105, 73 ; 107, 27 ; 112, 268 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 138, 136 ; 145, 106 ; 152, 274 ).
Dabei ergeben sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz im Sinne eines stufenlosen am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierten Prüfungsmaßstabs je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (stRspr; vgl. BVerfGE 110, 274 ; 112, 164 ; 116, 164 ; 122, 210 ; 125, 1 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 138, 136 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 152, 274 ; 158, 282 - Vollverzinsung).
Differenzierungen bedürfen stets der Rechtfertigung durch Sachgründe, die dem Differenzierungsziel und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen sind (vgl. BVerfGE 124, 199 ; 129, 49 ; 130, 240 ; 132, 179 ; 133, 59 ; 135, 126 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 148, 147 ; 152, 274 ; 158, 282 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 8. Dezember 2021 - 2 BvL 1/13 -, Rn. 52).
3 Abs. 1 GG ist jedenfalls dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst wie sachlich einleuchtender Grund für eine gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt (stRspr; vgl. BVerfGE 1, 14 ; 89, 132 ; 152, 274 ).
Der Spielraum des Gesetzgebers endet dort, wo die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte nicht mehr mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise vereinbar ist, wo also ein einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt (BVerfGE 9, 334 ; 55, 72 ; 76, 256 ; 85, 176 ; 101, 275 ; 115, 381 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 152, 274 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 8. Dezember 2021 - 2 BvL 1/13 -, Rn. 53).
Eine strengere Bindung des Gesetzgebers kann sich insbesondere ergeben, wenn und soweit sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten auswirken kann (stRspr; vgl. BVerfGE 122, 210 ; 152, 274 ).
Das gilt insbesondere im Einkommensteuer- und damit auch im Körperschaftsteuerrecht (vgl. BVerfGE 43, 108 ; 61, 319 ; 66, 214 ; 82, 60 ; 89, 346 ; 127, 224 ; 145, 106 ; 152, 274 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 8. Dezember 2021 - 2 BvL 1/13 -, Rn. 55).
Ausnahmen von einer belastungsgleichen Ausgestaltung der mit der Wahl des Steuergegenstands getroffenen gesetzgeberischen Entscheidung (folgerichtigen Umsetzung des steuerrechtlichen Ausgangstatbestands) bedürfen eines besonderen sachlichen Grundes, der die Ungleichbehandlung nach Art und Ausmaß zu rechtfertigen vermag (vgl. BVerfGE 105, 73 ; 137, 350 ; 138, 136 ; 141, 1 ; 145, 106 ; 148, 147 ; 152, 274 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 8. Dezember 2021 - 2 BvL 1/13 -, Rn. 56).
d) Der Gesetzgeber darf allerdings bei der Ausgestaltung der mit der Wahl des Steuergegenstandes getroffenen Belastungsentscheidung generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen, ohne allein schon wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (stRspr; vgl. BVerfGE 84, 348 ; 113, 167 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 145, 106 ; 148, 147 ; 152, 274 ).
Bei der Ordnung von Massenerscheinungen ist er berechtigt, die Vielzahl der Einzelfälle in dem Gesamtbild zu erfassen, das nach den ihm vorliegenden Erfahrungen die regelungsbedürftigen Sachverhalte zutreffend wiedergibt (vgl. BVerfGE 11, 245 ; 78, 214 ; 84, 348 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 145, 106 ; 152, 274 ).
Der Gesetzgeber darf sich grundsätzlich am Regelfall orientieren und ist nicht gehalten, allen Besonderheiten jeweils durch Sonderregelungen Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 133, 377 ; 145, 106 ; 152, 274 ).
Die gesetzlichen Verallgemeinerungen müssen allerdings von einer möglichst breiten, alle betroffenen Gruppen und Regelungsgegenstände einschließenden Beobachtung ausgehen (BVerfGE 122, 210 ; 126, 268 ; 132, 39 ; 133, 377 ; 145, 106 ; 152, 274 ).
Insbesondere darf der Gesetzgeber keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss realitätsgerecht den typischen Fall als Maßstab zugrunde legen (vgl. BVerfGE 116, 164 ; 122, 210 ; 126, 268 ; 132, 39 ; 133, 377 ; 137, 350 ; 145, 106 ; 152, 274 ).
Die Vorteile der Typisierung müssen in einem angemessenen Verhältnis zu der mit ihr notwendig verbundenen Ungleichheit der steuerlichen Belastung stehen (vgl. BVerfGE 110, 274 ; 117, 1 ; 120, 1 ; 123, 1 ; 133, 377 ; 137, 350 ; 145, 106 ; 152, 274 ).
Typisierung setzt voraus, dass die durch sie eintretenden Härten und Ungerechtigkeiten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären, lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und das Ausmaß der Ungleichbehandlung gering ist (vgl. BVerfGE 63, 119 ; 84, 348 ; 126, 233 ; 133, 377 ; 145, 106 ; 152, 274 ;… BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 28. Juni 2022 - 2 BvL 9/14 u.a. -, Rn. 74).
- BVerfG, 07.06.2023 - 2 BvL 6/14
Solidaritätszuschlaggesetzes 1995 verfassungswidrig?
- FG Niedersachsen, 18.03.2022 - 7 K 120/21
Zurechnung von Provisionseinnahmen eines Vermittlerkontos zu einem selbständigen …
- BVerfG, 08.12.2021 - 2 BvL 1/13
Für das Jahr 2007 erfolgte steuerliche Privilegierung von Gewinneinkünften …
- BFH, 17.01.2023 - IX R 15/20
Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags
- FG Münster, 07.07.2020 - 6 K 2090/17
Einkommensteuer: Zwingende Hinzurechnung eines Kirchensteuer-Erstattungsüberhangs
- FG Rheinland-Pfalz, 05.12.2023 - 1 V 1674/23
Aussetzung der Vollziehung: Verfassungsmäßigkeit der …
- FG Münster, 24.01.2018 - 7 K 1007/17
Kein Werbungskostenabzug bei Auslandsstudium ohne eigenen inländischen Hausstand
- BVerfG, 07.11.2023 - 2 BvR 1140/21
Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend die Besteuerung der Rente aus der …
- BFH, 17.11.2020 - VIII R 11/18
Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung für …
- BVerfG, 14.06.2023 - 2 BvL 3/20
Unzulässige Richtervorlagen zum strafbewehrten Cannabisverbot
- BFH, 16.06.2020 - VIII R 4/20
Kein Abzug von Aufwendungen für ein Erststudium, das eine Erstausbildung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2021 - 13 B 252/21
Beschränkungen im Einzelhandel in NRW vorläufig außer Vollzug gesetzt
- BVerfG, 07.11.2023 - 2 BvR 1143/21
Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend die Besteuerung von Renten aus der …
- BFH - VI R 9/20 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Steuerfestsetzungen bei bestimmten Aufwendungen für vorläufig
- BVerfG, 27.10.2021 - 2 BvL 12/11
Unzulässiges Normenkontrollverfahren zum Solidaritätszuschlag auf …
- BVerfG, 30.06.2022 - 2 BvR 737/20
Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Verzinsung zu Unrecht …
- BFH, 01.07.2020 - XI R 20/18
Klagebefugnis bei Feststellungsbescheid i.S. des § 14 Abs. 5 KStG; …
- FG Hamburg, 30.09.2022 - 6 K 47/21
Betriebsausgabenabzugsverbot gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 13 EStG: …
- OVG Hamburg, 26.03.2020 - 5 Bs 48/20
Auswahl von Verkaufsstellen für wichtige Güter des täglichen Bedarfs in Zeiten …
- BSG, 10.11.2021 - B 1 KR 7/21 R
Krankenversicherung - kein Anspruch eines gleichgeschlechtlichen Ehepaares auf …
- BFH, 11.05.2023 - III R 9/22
Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG - …
- AG Frankfurt/Main, 11.01.2008 - 32 C 1639/07
Neuwagenkauf: Neubeginn der Verjährung im Fall einer so genannten mangelhaften …
- BVerfG, 19.12.2023 - 2 BvL 9/16
Unzulässige Richtervorlage zu § 17a Abs. 3 Satz 1 LJG-NRW (a.F.) wegen fehlender …
- BSG, 19.03.2020 - B 4 AS 1/20 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberechnung - selbständige Arbeit - …
- BVerfG, 07.12.2021 - 2 BvL 2/15
Verbot des Umschlags (Be-, Ent- und Umladen) von Kernbrennstoffen in den Häfen …
- BVerfG, 07.11.2023 - 2 BvL 12/20
Unzulässige Richtervorlage zur sogenannten Gutscheinlösung während der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2021 - 13 B 1858/21
Eilantrag gegen 2G-Regelung im Einzelhandel ohne Erfolg
- OVG Hamburg, 30.04.2020 - 5 Bs 64/20
Coronavirus-Eindämmungsverordnung: Beschränkung der Verkaufsfläche von …
- VGH Bayern, 06.10.2022 - 20 N 20.794
Corona-Schutzmaßnahmen in Bayern: Verstoß von Betriebsschließungen gegen …
- FG Niedersachsen, 26.03.2021 - 2 K 130/20
Berücksichtigung von Aufwendungen für eine Berufspilotenausbildung in vollem …
- BFH, 27.05.2020 - XI R 9/19
Ansatz einer Pensionsrückstellung für einen Alleingesellschafter-Geschäftsführer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2022 - 13 B 1929/21
Antrag einer Inhaberin von Textileinzelhandelsfilialen auf vorläufige …
- BVerwG, 26.10.2023 - 5 C 6.22
Berliner Obergrenze für monatliche Zuzahlungen der Eltern für die Betreuung in …
- BFH, 12.02.2020 - VI R 17/20
Aufwendungen für ein Erststudium keine Werbungskosten
- BFH, 14.04.2021 - III R 30/20
Kein Abzug von Kinderbetreuungskosten in Höhe steuerfrei gezahlter …
- BFH, 08.12.2021 - I R 24/19
Knock-out-Zertifikate keine Termingeschäfte i.S. von § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG / …
- BFH, 23.11.2021 - VIII R 22/18
Nichtanrechenbarkeit ausländischer Quellensteuerbeträge bei vollständiger …
- BVerwG, 31.03.2021 - 5 C 2.20
Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung …
- FG Düsseldorf, 24.09.2020 - 14 K 3796/13
Erstausbildung: Rettungshelferkurs während des Zivildienstes ist keine …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2021 - 13 B 1901/21
Eilantrag gegen Einschränkungen für nicht immunisierte Personen erfolglos
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2022 - 13 B 203/22
Eilantrag des 1. FC Köln gegen Beschränkung der Zuschauerzahl auf 10.000 bleibt …
- VGH Baden-Württemberg, 31.07.2020 - 2 S 2777/19
Kurtaxepflicht ortsfremder Personen - Montagearbeiter
- VGH Baden-Württemberg, 13.07.2023 - 14 S 2699/22
Corona-Krise; Förderung bestimmter Unternehmen mittels der sog. November- und …
- BSG, 16.08.2021 - B 1 KR 8/21 R
Krankenversicherung - zahnärztliche Behandlung - Anspruch auf …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.12.2021 - 13 B 1928/21
Verhältnismäßigkeit der Beschränkung des Zugangs zu Ladengeschäften und Märkten …
- VG Berlin, 19.11.2020 - 2 L 179.20
Maskenpflicht im Bundestag gilt auch für Mitarbeiter der AfD-Fraktion
- OVG Thüringen, 09.04.2020 - 3 EN 238/20
Verbot von religiösen Zusammenkünften aus infektionsschutzrechtlichen Gründen …
- BFH, 14.02.2023 - IX B 42/22
Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungs- und Europarechtskonformität der …
- BFH, 19.01.2023 - III R 44/20
Zur Aufteilung der während des laufenden Insolvenzverfahrens anfallenden …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2022 - 13 D 38/20
Untersagung des Betriebs von Handelseinrichtungen mit einer Verkaufsfläche von …
- OVG Thüringen, 22.05.2020 - 3 EN 341/20
Corona-Pandemie: Außervollzugsetzung der Schließung von Fitnessstudios in …
- OVG Thüringen, 28.01.2021 - 3 EN 22/21
Untersagung körpernaher Dienstleistungen in Friseurstudios während der 2. Welle …
- BVerfG, 20.03.2023 - 1 BvR 669/18
Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden betreffend Vergütung …
- BFH, 28.09.2022 - VIII R 39/19
Keine Steuerbefreiung gemäß § 3 Nr. 1 Buchst. d EStG bei Zuschüssen aufgrund …
- BFH, 27.10.2020 - VIII R 18/17
Nachweis der Einlagenrückgewähr bei Ausschüttungen einer EU-Kapitalgesellschaft …
- BFH, 01.09.2021 - III R 54/20
Kein Sonderausgabenabzug von Kinderbetreuungskosten in Höhe steuerfreier …
- FG Münster, 20.08.2020 - 8 K 470/19
Grunderwerbsteuer - Verstößt die Festsetzung von Grunderwerbsteuer für den Kauf …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2022 - 13 D 74/20
Normenkontrollanträge gegen Betriebsschließungen im ersten Corona-Lockdown …
- BFH, 06.12.2022 - IV R 21/19
Bildung einer Pensionsrückstellung nach § 6a Abs. 1 Nr. 2 EStG bei Pensionszusage …
- VerfGH Sachsen, 21.10.2022 - 15-IV-21
- VGH Hessen, 17.05.2022 - 1 A 2306/17
Kein finanzieller Ausgleich, wenn Inanspruchnahme des Lebensarbeitszeitkontos …
- BSG, 21.10.2021 - B 5 R 23/21 R
Vormerkung von Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung - Beitragszeiten - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2021 - 13 B 531/21
Eilantrag gegen Coronaeinreiseverordnung erfolglos
- BSG, 24.11.2020 - B 12 KR 31/19 R
Kranken- und Pflegeversicherung - freiwillige Versicherung - Beitragsbemessung - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2022 - 13 B 16/22
Rechtmäßige pandemiebedingte 2Gplus-Zugangsbeschränkung bei einem Restaurant
- BFH, 17.05.2022 - VIII R 2/18
Belastung der Dividenden von inländischen Kapitalgesellschaften bei …
- VGH Bayern, 23.07.2021 - 25 NE 21.1832
Schließung der Innenräume reiner Schankwirtschaften vorläufig außer Vollzug …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2021 - 13 B 1047/21
Verhältnismäßigkeit der Maskentragepflicht eines Grundschülers im Schulgebäude …
- OVG Thüringen, 25.02.2021 - 3 EN 88/21
Corona-Krise; Schließung der Geschäfte des Einzelhandels - hier: Textilwarenhaus …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2023 - 13 D 108/21
- BFH, 16.03.2022 - I R 10/18
Zufluss von Betriebseinnahmen bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2021 - 13 B 1867/21
Eilantrag gegen die Schließung von Diskotheken bleibt ohne Erfolg
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2021 - 13 B 1412/21
Eilantrag gegen PCR-Testpflicht für Diskobesucher erfolglos
- OVG Thüringen, 02.02.2021 - 3 EN 21/21
Corona-Krise; Schließung von Fahrschulen; Thüringen; CoronaVSonderV TH 3 i.d.F. …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2022 - 13 B 232/22
Beschränkung von Sportveranstaltungen wegen der Corona-Pandemie; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2021 - 13 B 1907/21
Eilantrag gegen die Schließung von Diskotheken bleibt ohne Erfolg
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2021 - 13 B 271/21
Abhängen des Betretens des Einzelhandels von der Vorlage eines negativen Tests …
- BFH, 14.12.2022 - X R 25/21
Kein Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen bei Bezug von steuerfreiem …
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2022 - 10 B 6.19
Sanierungsrechtlicher Ausgleichsbetrag; sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung, …
- OVG Niedersachsen, 07.07.2022 - 8 LB 6/22
Die rundfunkbeitragsrechtliche Diskriminierung von gemeinnützigen Gesellschaften …
- OVG Thüringen, 07.01.2021 - 3 EN 851/20
Corona-Krise; Schließung von Geschäften des Einzelhandels; Gleichheitsverstoß mit …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2022 - 13 B 71/22
Pandemiebedingte Beschränkungen des Betriebs einer Eventlocation
- FG Münster, 11.04.2018 - 9 K 2210/17
Kinder in Berufsausbildung - Objektive Auslegung des Begriffs "Abschluss einer …
- OVG Thüringen, 08.11.2020 - 3 EN 725/20
Corona-Pandemie ("2. Welle"): Außervollzugsetzung von Kontaktbeschränkungen in …
- VG Hamburg, 22.04.2021 - 21 E 1813/21
Erfolgloser Eilantrag gegen die coronabedingte vorübergehende Schließung eines …
- VG Greifswald, 25.03.2021 - 3 A 1006/19
Erhebung von Wasser- und Bodenverbandsgebühren
- VG Hamburg, 23.03.2021 - 5 E 828/21
Erfolgloser Eilantrag der Betreiberin eines Elektrofachmarktes gegen das aus der …
- VG Sigmaringen, 06.12.2023 - 6 K 1929/21
Soldatenrecht; verlangte Erstattung von Ausbildungsgeld nach Entlassung; Hinweise …
- OVG Thüringen, 10.07.2020 - 3 EN 394/20
Thüringen; Corona-Pandemie; Schließung von Prostitutionsstätten und Untersagung …
- LAG Düsseldorf, 27.07.2021 - 8 Sa 64/21
Kein Verstoß gegen Gleichheitsgrundsatz bei unterschiedlich hohen Zuschlägen für …
- LSG Baden-Württemberg, 27.03.2020 - L 4 P 2797/19
Soziale Pflegeversicherung - Leistungen für Pflegepersonen - …
- BFH, 07.07.2020 - VI R 18/20
Aufwendungen für die Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer als Werbungskosten
- BFH - IX R 2/20 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Verjährung, Berufsausbildung, Werbungskosten, Verkehrsflugzeugführer, …
- OVG Rheinland-Pfalz, 02.11.2021 - 6 A 10341/21
Wettbürosteuer der Stadt Koblenz rechtmäßig
- OVG Thüringen, 13.11.2020 - 3 EN 729/20
Corona-Krise; Schließung von Fitnessstudios in Thüringen; CoronaVSonderV TH v. …
- FG Nürnberg, 23.04.2015 - 6 K 1542/14
Keine Berücksichtigung der Aufwendungen für den Besuch eines Deutschkurses zur …
- BFH, 23.11.2022 - VI R 31/20
Übergang der Gewinnermittlung von der Einnahmen-Überschussrechnung zur …
- OVG Thüringen, 21.12.2020 - 3 EN 812/20
Corona-Pandemie ("2. Welle"): Begrenzung der Kundenzahl in Geschäften und …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 07.02.2020 - L 2 R 377/19
Übergangsgeld für die Teilnahme an einem Reha-Vorbereitungslehrgang; …
- FG Berlin-Brandenburg, 27.04.2022 - 3 K 3072/20
Verfassungsmäßigkeit der Wegzugsbesteuerung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 AStG i.V.m. § …
- FG Köln, 10.06.2021 - 7 K 2718/20
Qualifizierung eines mit einem Parkhaus bebauten Grundstückes als …
- VGH Bayern, 22.02.2021 - 20 NE 21.395
Erfolgloser Eilantrag gegen das Verbot von Präsenzunterricht für außerschulische …
- BFH, 18.03.2015 - VI R 59/14
Ausbildungsdienstverhältnis, Pilot, Vertrag, Ausbildungskosten, Vorweggenommene …
- BFH - VI R 3/20 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Werbungskosten, Erststudium, Zweitstudium, Verfassungswidrigkeit, Rückwirkung, …
- OVG Thüringen, 12.11.2020 - 3 EN 747/20
Corona-Krise; Schließung von Gaststätten in Thüringen; Interessenabwägung; …
- BFH - VI R 10/20 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Werbungskosten, Berufsausbildung, Verfassungswidrigkeit, Rückwirkung, …
- VGH Bayern, 13.05.2022 - 8 N 19.2035
Kanufahren auf der Isar bleibt im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen zeitweise …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2021 - 13 B 186/21
Gleichstellung von Gesichtsmasken aus Seide als Alltagsmaske mit medizinischen …
- FG Nürnberg, 29.02.2024 - 6 K 984/22
Bescheid, Fahrzeug, Bundesamt, Vergleich, Nutzung, Ermessen, Berufung, …
- OVG Thüringen, 11.02.2021 - 3 EN 58/21
Schließung der Geschäfte des Einzelhandels, hier eines Elektrofachmarktes in …
- OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2023 - 4 L 8/23
Einleitung von Abwasser aus der Sodaherstellung in ein oberirdisches Gewässer; …
- FG Münster, 13.01.2016 - 13 K 1973/13
Ermittlung des handelsrechtlichen Jahresüberschusses durch Bestandsvergleich im …
- BFH - VI R 13/20 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Vorweggenommene Werbungskosten, Pilot, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2021 - 13 B 135/21
Zertifizierte Alltagsmasken sind nicht mit medizinischen Gesichtsmasken und mit …
- FG Münster, 04.05.2020 - 13 K 178/19
Körperschaftsteuer - Ist das Betriebsausgabenabzugsverbot nach § 8b Abs. 3 KStG …
- FG Münster, 11.04.2018 - 9 K 3850/17
Kinder in Berufsausbildung - Objektive Auslegung des Begriffs "Abschluss einer …
- VG Hamburg, 21.12.2022 - 2 K 1670/20
Corona-Krise; Verkaufsflächenbeschränkung auf 800 m² für Warenhäuser; Hamburg
- FG Köln, 05.08.2020 - 3 K 3319/17
Materielle Verfassungsmäßigkeit des Verbots Verbot des Abzugs der tatsächlichen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2020 - 19 B 725/20
Corona-Pandemie: Zehntklässler an privaten Ergänzungsschulen müssen weiterhin …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 04.02.2020 - L 2 R 377/19
- BFH - VI R 6/20 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Werbungskosten, Berufsausbildung, Verfassungswidrigkeit, Nettoprinzip, …
- VGH Bayern, 13.05.2022 - 8 N 19.2038
Verbot des Befahrens der Isar mit kleinen Wasserfahrzeugen
- VGH Bayern, 13.04.2021 - 20 NE 21.848
Verhältnismäßigkeit von coronabedingten Betriebsschließungen im Gastronomie- und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2021 - 13 B 1315/21
Verpflichtung für nicht vollständig immunisierte Beschäftigte zur Vorlage eines …
- VG Berlin, 24.11.2022 - 13 K 300.19
- VGH Bayern, 31.03.2021 - 20 NE 21.784
Regelung zur Einschränkung der Innen- und Außengastronomie sowie von …
- BFH - VI R 4/20 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Werbungskosten, Berufsausbildung, Abschluss, Erststudium, Verfassungswidrigkeit, …
- VGH Bayern, 13.05.2022 - 8 N 19.2037
Verbot des Befahrens der Isar mit kleinen Wasserfahrzeugen
- FG Köln, 27.01.2022 - 3 K 1835/20
Steuermindernde Berücksichtigung von Schulgeldkosten für eine Internationale …
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.02.2021 - L 22 LW 7/19
Ausgleichsleistung für verheiratete Berechtigte
- VGH Bayern, 30.03.2021 - 20 NE 21.480
Schließung der Gastronomie und touristisches Beherbergungsverbot wegen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2021 - 13 B 881/21
Verpflichtung aller im Präsenzunterricht tätiger Personen zur Durchführung von …
- OVG Bremen, 26.03.2021 - 1 B 112/21
Coronabedingte Schließung von Solarien - Coronavirus; Covid-19; Gleichheitssatz; …
- VG Berlin, 24.11.2022 - 13 K 223.17
- FG Berlin-Brandenburg, 16.11.2022 - 1 K 1155/20
Vorläufige Veranlagung zu konkreter Rechtsfrage verhindert insoweit ein …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2020 - L 2 R 377/19
- VG Frankfurt/Main, 13.10.2022 - 5 K 1454/19
EEG-Umlagenbegrenzung: Durchschnittsstrompreis-Verordnung (DSPV) ist rechtmäßig
- VG Berlin, 07.12.2022 - 13 K 150.16
- VG Regensburg, 03.03.2021 - RN 5 E 21.323
Ausnahmegenehmigung, Verwaltungsgerichte, Dienstleistungen, Einstweilige …
- OVG Thüringen, 05.02.2021 - 3 EN 59/21
Untersagung körpernaher Dienstleistungen in Friseurstudios in Zeiten der 2. Welle …
- VGH Bayern, 12.04.2021 - 20 NE 21.462
Normenkontrolleilantrag gegen coronabedingte Einschränkung des Hotelbetriebs
- FG Hamburg, 21.10.2019 - 6 V 201/19
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Verlustfeststellungsbescheide: Bindungswirkung …
- VGH Hessen, 25.11.2022 - 10 A 1021/22
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2021 - 1 A 435/20
Rückforderung; Ausbildungskosten; Ausbildungsgeld; Soldat; …
- FG Hessen, 03.07.2019 - 9 K 22/18
Die Kosten für einen vorübergehenden Internatsaufenthalt im englischsprachigen …
- VG Berlin, 24.11.2022 - 13 K 383.18
- VG Berlin, 24.11.2022 - 13 K 493.17
- VG Berlin, 05.10.2022 - 13 K 185.19
- VG Berlin, 05.10.2022 - 13 K 193.18
- FG Köln, 12.07.2023 - 3 K 1356/22
Werbungskosten - Ausnahmsweise Anfechtbarkeit eines Nullbescheides; …
- VG Greifswald, 25.10.2021 - 4 A 1136/20
Ausreiseaufforderung eines Bundeslandes gegenüber Ferienhauseigentümern in Zeiten …
- FG Hamburg, 13.11.2020 - 2 K 172/11
Abgabenordnung: Keine Bindung des Gerichts an Auslegung von Rechtsbehelfen durch …
- BFH - VI R 14/23 (anhängig)
Werbungskosten, Berufsausbildungskosten, Vorläufigkeit, Vorläufigkeitsvermerk, …
- VGH Hessen, 06.02.2023 - 10 A 909/22
- SG Heilbronn, 21.04.2022 - S 2 R 378/22
Keine Berücksichtigung eines steuerrechtlich abzugsfähigen Verlustvortrags im …
- VG Ansbach, 04.03.2022 - AN 6 E 22.00134
Kein vorläufige Zulassung als Lehrkraft in Berufssprachkursen